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"Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes."
Das Bodensee-Institut hat im April 2017 die Anerkennung als Bildungseinrichtung im Sinne des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg verliehen bekommen. Sie finden uns auf der Liste der anerkannten Bildungseinrichtungen des Regierungspräsidiums Karlsruhe.
Das erforderliche Zertifikat zur Vorlage an Ihren Arbeitgeber: PDF-Download >>
Diese Informationen finden Sie auf der Internetseite www.bildungszeit-bw.de